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ABG
§ 1 Allgemeines
Für alle Angebote und Verträge der Firma SP - Design gelten die nachstehenden Bedingungen, welche auch für alle nachfolgenden Bestellungen und Lieferungen Gültigkeit besitzen.
Abweichende Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern werden nicht Inhalt von Angeboten oder Verträgen. Einer ausdrücklichen Zurückweisung durch die Firma SP - Design bedarf es nicht.
Vertreter oder Verkäufer der Firma SP - Design sind nicht befugt, irgendeine Änderung oder Ergänzung zu diesen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.
§ 2 Angebot und Preise
An die Firma SP - Design gerichtete Kaufangebote bzw. Bestellungen gelten als angenommen, soweit die Firma SP - Design nicht innerhalb von 10 Tagen nach Zugang des Angebots schriftlich widersprochen hat.
Die Angebote von der Firma SP - Design erfolgen stets freibleibend
Die Preise gelten grundsätzlich ab Geschäftssitz der Firma SP - Design einschließlich Verpackung, jedoch ausschließlich Porto, Fracht und Transportverpackung. Alle vereinbarten und berechneten Nettopreise verstehen sich zuzüglich der gesetzlich gültigen Umsatzsteuer.
Wenn nicht andere Konditionen vereinbart wurden, sind die gültigen Preise am Tage der Lieferung maßgeblich.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Rechnungen der Firma SP - Design sind grundsätzlich zahlbar per Nachnahme bei Lieferung. Ist mit einzelnen Kunden eine Sondervereinabrung getroffen, so geraten diese bei nicht vertragsgemäßer Zahlung ohne Mahnung in Zahlungsverzug. Zahlungen des Käufers dürfen von der Firma SP - Design zunächst auf ältere Rückstände angerechnet werden.
Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen von vier Prozent über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank erhoben. Ist Ratenzahlung vereinbart und der Käufer gerät mit einer Teilzahlungsrate in Verzug, so wird die gesamte noch offene Kaufpreisforderung und darüber hinaus alle weiteren Forderungen der Firma SP - Design anderen Lieferungen an den Käufer sofort fällig und zahlbar. Die Firma SP - Design ist auch berechtigt, in diesem Fall ohne Ankündigung alle weiteren Lieferungen zu verweigern.
Der vorgenannte Absatz gilt entsprechend auch dann, wenn über das Vermögen des Käufers das Vergleichs- oder Konkursverfahren eröffnet wird. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
§ 4 Lieferung
Vereinbarungen über Liefertermine und -fristen können verbindlich und unverbindlich getroffen werden und bedürfen der Schriftform, auch bei nachträglicher Änderung.
Die Firma SP - Design wird von ihrer Lieferverpflichtung befreit, wenn der Vorlieferant oder der Hersteller aus in seinem Bereich begründeten Umständen (Konkurs, Betriebsstillegung, Sortimentsänderungen u.ä.) nicht mehr liefert.
Die Lieferzeit verlängert sich in einem angemessenen Umfang, wenn höhere Gewalt und sonstige unvorhersehbare bzw. unverschuldete Umstände (z. B. Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Mangel an Transportmitteln, behördliches Eingreifen, Energieversorgungsschwierigkeiten usw.), gleichwohl dies Umstände bei der Firma SP - Design oder beim Vorlieferanten oder Hersteller auftreten, eine fristgemäße Lieferung verhindern. Die Firma SP - Design als auch der Besteller sind dann berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Lieferverzögerungen länger als drei Monate andauern.
Schadenersatzansprüche kann der Besteller aus der Lieferzeitverlängerung oder aus dem Wegfall der Lieferverpflichtung nicht herleiten.
Wird auf Wunsch des Bestellers der Versand verzögert, so ist er zur Zahlung der daraus entstehenden Lagerkosten verpflichtet. Kommt eine fristgerechte Lieferung aus einem Grunde, der in der Sphäre des Bestellers begründet ist, nicht zustande, so ist die Firma SP - Design berechtigt, nach Festlegung und ergebnislosem Ablauf einer angemessenen Frist über den Liefergegenstand anderweitig zu verfügen; die Lieferfrist gegenüber dem Besteller wird hierdurch um eine angemessene Frist verlängert.
Nur wenn der Besteller die vereinbarte Vorleistungspflichten erfüllt hat, ist die Firma SP - Design zur Einhaltung der Lieferfristen verpflichtet. Die Firma SP - Design ist auch zur Teillieferung berechtigt. Von der Firma SP - Design gelieferte Gegenstände sind auch dann anzunehmen, wenn diese unwesentliche Mängel aufweisen.
§ 5 Versand - Gefahrübergang
Der Versand sowie eventuelle Rücksendungen von Waren an die Firma SP - Design erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Versandart und Versandweg kann die Firma SP - Design nach freiem Ermessen bestimmen. Warenlieferungen werden nur auf besondere Weisung des Bestellers transportversichert. Der Besteller trägt die Kosten für eine Transportverpackung.
§ 6 Gewährleistung
Ansprüche aus Mängeln oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften bestehen nur, wenn die Mängel oder das Fehlen der zugesicherten Eigenschaft unverzüglich, innerhalb der sich aus § 377 HGB ergebenden Fristen, schriftlich angezeigt und im einzelnen bewiesen werden. Die Firma SP - Design haftet unter Ausschluß aller weitergehenden Ansprüche wie folgt:
Die Firma SP - Design behält sich vor, die Mängelbeseitigung wahlweise im Wege der Nachbesserung oder Ersatzlieferung durchzuführen. Hierzu ist der Besteller verpflichtet, der Firma SP - Design die erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, andernfalls entfällt eine Nachbesserungspflicht. Der Firma SP - Design stehen mindestens zwei Versuche zu, der Gewährleistungsverpflichtung nachzukommen. Erst nachdem diese Nachbesserungsversuche allesamt fehlgeschlagen sind, ist der Besteller berechtigt, eine Minderung oder Wandlung des Vertrages zu verlangen.
Keine Gewähr wird geleistet für Mängel und Schäden, die aus eigenmächtigen Mängelbeseitigungsversuchen des Bestellers, auf ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnutzung oder fehlende bzw. nachlässige Behandlung zurückzuführen ist. Ein Gewährleistungsausschluß gilt auch bei handelsüblichen Abweichungen der gelieferten Waren von den Prospektangeboten.
Ein Gewährleistungsausschluß gilt auch bei handelsüblichen Abweichungen der gelieferten Waren von den Prospektangeboten.Von einer Geltendmachung von Mängelrügen bleiben die vereinbarten Zahlungsverpflichtungen des Bestellers grundsätzlich unberührt.
Soweit die Firma SP - Design über die vereinbarte Gewährleistungpflicht hinaus aus Kulanzgründen Leistungen erbringt, wird hierdurch weder ein Rechtsanspruch des Bestellers noch eine Rechtspflicht der Firma SP - Design anerkannt.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
Die Firma SP - Design behält sich das Eigentum an gelieferten Waren bis zum Ausgleich sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb gegen Bezahlung oder unter Eigentumsvorbehalt berechtigt.
Künftige Forderungen tritt der Besteller aus dem Weiterverkauf der gelieferten Waren zur Sicherung für den jeweils zugunsten der Firma SP - Design bestehenden Saldo an die Firma SP - Design ab. Werden vom Besteller gelieferte Waren zusammen mit anderen, nicht der Firma SP - Design gehörenden, Waren veräußert, so erfolgt die Sicherungsabtretung nur in Höhe des von der Firma SP - Design in Rechnung gestellten Wertes der gelieferten Ware
Der Kunde bzw. Besteller darf Vorbehaltsware weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Einen Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder abgetretenen Forderungen sind vom Besteller unverzüglich der Firma SP - Design mitzuteilen. Der Besteller hat darüber hinaus den Dritten auf die Eigentumsrechte der Firma SP - Design hinzuweisen.
Werden von der Firma SP - Design gelieferte Waren vom Besteller mit anderen Waren verbunden, vermischt oder verarbeitet, so gilt als vereinbart, daß die Firma SP - Design Miteigentum im Verhältnis des Wertes der gelieferten Vorbehaltsware zum Wert der neuen einheitlichen Sache erwirbt. Der Besteller ist in diesem Fall zur unentgeltlichen Verwahrung bis zum Erlöschen des Miteigentums verpflichtet. Die Firma SP - Design ist bei Zahlungsverzug des Bestellers berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware in Besitz zu nehmen. Die Geltendmachung des Anspruches auf Herausgabe der Vorbehaltsware gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag.
Der Besteller ist berechtigt, die an die Firma SP - Design sicherungshalber abgetretenen Forderungen einzuziehen, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt.
Der Besteller ist verpflichtet, der Firma SP - Design alle zur Geltendmachung seiner Rechte erforderlichen Auskünfte und Unterstützung zu geben und gestattet hierzu das Betreten seiner Räume. Bei Zahlungsverzug ist die Firma SP - Design berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren in ihren Besitz zu nehmen und durch freihändigen Verkauf bestmöglich zu veräußern. Die Wiederinbesitznahme bedarf keiner besonderen Mahnung oder Friststellung und beinhaltet auch keine konkludente Wandlungs- oder Rücktrittserklärung; die Wirksamkeit des Kaufvertrages bleibt insoweit unberührt.
Soweit gesetzlich zulässig, sind über die vorstehend aufgeführten Ansprüche hinaus weitere Ansprüche des Bestellers gegen die Firma SP - Design ausgeschlossen, insbesondere Ersatz von Schäden, die nicht von der gelieferten Ware selbst entstanden sind sowie Schadensersatzansprüche wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften. Bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft ist der Besteller nur zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
§ 8 Vertragsanpassung - Rücktritt
Ein Festhalten am Vertrag erscheint dann nicht vertretbar, wenn unvorhergesehene Ereignisse i. S. d. § 4 Abs. 3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma SP - Design eintreten. Die Firma SP - Design ist dann berechtigt, ein Angebot zur Vertragsanpassung vorzulegen. Ist eine Vertragsanpassung wirtschaftlich nicht vertretbar oder lehnt der Besteller eine Vertragsanpassung ab, so können beide Seiten vom Vertrag zurücktreten. Jedoch zur Ablehnung einer nur geringfügigen Vertragsanpassung ist der Besteller nicht berechtigt.
Die Firma SP - Design kann ferner vom Vertrag zurücktreten, wenn sich berechtigte Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Bestellers ergeben oder ein Antrag auf Konkursverfahrens über das Vermögen des Käufers gestellt oder ein gerichtliches oder außergerichtliches Vergleichsverfahren über sein Vermögen eröffnet worden ist.
Im Falle des Rücktritts der Firma SP - Design gilt ein Betrag von 25 Prozent des vereinbarten Kaufpreises als Schadenersatz und Vergütung für den entgangenen Gewinn als vereinbart. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, so sind Schadenersatzansprüche zu seinen Gunsten ausgeschlossen.
§ 9 Aufrechnung - Zurückbehaltung
Ein Aufrechnungsrecht steht dem Besteller nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen zu. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist, soweit diese Geschäftsbedingungen nichts anderes regeln, ausgeschlossen.
§ 10 Schlußbestimmung
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein, so wird hiervon nicht die Wirksamkeit des übrigen Vertragsinhaltes berührt. An Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen treten solche, die wirksam sind und dem angestrebten Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen am Nächsten kommen.
§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Wiesbaden
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